´Ein-Euro-Jobs´ im Rahmen von „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ bei der Stadt Dreieich (15.12.2004)

Anfrage der GRÜNE/BI-Fraktion vom 15. Dezember 2004 an den Magistrat zur kommenden STVV

An den Herrn
Stadtverordnetenvorsteher

Mit Beginn des Jahres 2005 tritt die geänderte Sozialgesetzgebung nach „Hartz IV“ in Kraft. Danach sollen u. a. die Kommunen Arbeitsgelegenheiten für zukünftige ALG II-EmpfängerInnen an die ´Kommunale Dienstleistungsagentur des Kreises OF´ melden. Diese Arbeitsgelegenheiten - im Rahmen von „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß Sozialgesetzbuch ab 1.1.2005 – sollen ´zusätzlich´ und im öffentlichen Interesse sein, zur Qualifizierung der Hilfebedürftigen beitragen und mit einem Betrag von bis zu 1,50 € pro Stunde vergütet werden.

Dazu habe ich folgende ...

Fragen:

a) Hat die Stadt Dreieich entsprechende Arbeiten zu vergeben und falls ja, welche hat sie an den Kreis Offenbach gemeldet? Wer ist in der Verwaltung Ansprechpartner bzw. zuständig für die Vergabe der Stellen und Koordination der Arbeiten und welchen Fachbereichen werden Stellen zugeordnet?
b) Ist bekannt, ob die in Dreieich ansässigen Firmen, Vereine und gemeinnützige Organisationen so genannte „Ein-Euro-Jobs“ anbieten? Falls ja welche und für welche Arbeiten?
c) Liegen der Verwaltung Informationen über die Qualifikation der ALG II-EmpfängerInnen vor bzw. sind diese beim Kreis OF bekannt und wie erfahren die zuständigen Sachbearbeiter ggf. von dieser Qualifikation?


F. d. F.

Roland Kreyscher


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