Luftreinhalteplan, Feinstaubbelastung (13.04.2005)
Anfrage der GRÜNE/BI-Fraktion vom 13. April 2005 an den Magistrat zur kommenden STVV
An den Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Seit November 2004 liegt der Entwurf des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main der HLUG vor und seit 1.1.2005 gelten verschärfte EU-Richtlinien zur Feinstaubbelastung. U. a. sind auch die Kommunen verpflichtet Aktionspläne zur Einhaltung der Luftschadstoff-Grenzwerte zu erstellen.
Dazu habe ich folgende...
Fragen:
- Welche Erkenntnisse liegen dem Mag. über die Feinstaubbelastung in Dreieich vor?
- Steht der Magistrat in Kontakt mit den zuständigen Landesbehörden wg. einer evtl. Ausweitung des Messnetzes auf Dreieich oder will man eigene Messungen vornehmen um die Belastungssituation zu ermitteln?
- Welche Auswirkungen auf Dreieich sieht der Magistrat durch den ´Luftreinhalteplan Ballungsraum Rhein-Main´ gegeben?
- Hat der Magistrat zum Entwurf des Luftreinhalteplans Stellung genommen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht und soll das nachgeholt werden?
- Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt gegen die Feinstaubbelastung v. a. in den Innenstädten von Sprendlingen und Offenthal ggf. durchzuführen?
- Gibt es einen Austausch mit Neu-Isenburg und Langen über gemeinsame Aktionen gegen die Feinstaubbelastung?
- Gedenkt der Magistrat in ähnlicher Weise wie in Neu-Isenburg vorzugehen? [PDF 72k]
F. d. F.
Roland Kreyscher
Vorherige Anfrage
Zentrum für lebenslanges Lernen / Dreieich Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20. Januar 2005












