Luftreinhalteplan, Feinstaubbelastung (13.04.2005)

Anfrage der GRÜNE/BI-Fraktion vom 13. April 2005 an den Magistrat zur kommenden STVV

An den Herrn
Stadtverordnetenvorsteher

Seit November 2004 liegt der Entwurf des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main der HLUG vor und seit 1.1.2005 gelten verschärfte EU-Richtlinien zur Feinstaubbelastung. U. a. sind auch die Kommunen verpflichtet Aktionspläne zur Einhaltung der Luftschadstoff-Grenzwerte zu erstellen.


Dazu habe ich folgende...

Fragen:

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Mag. über die Feinstaubbelastung in Dreieich vor?
  2. Steht der Magistrat in Kontakt mit den zuständigen Landesbehörden wg. einer evtl. Ausweitung des Messnetzes auf Dreieich oder will man eigene Messungen vornehmen um die Belastungssituation zu ermitteln?
  3. Welche Auswirkungen auf Dreieich sieht der Magistrat durch den ´Luftreinhalteplan Ballungsraum Rhein-Main´ gegeben?
  4. Hat der Magistrat zum Entwurf des Luftreinhalteplans Stellung genommen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht und soll das nachgeholt werden?
  5. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt gegen die Feinstaubbelastung v. a. in den Innenstädten von Sprendlingen und Offenthal ggf. durchzuführen?
  6. Gibt es einen Austausch mit Neu-Isenburg und Langen über gemeinsame Aktionen gegen die Feinstaubbelastung?
  7. Gedenkt der Magistrat in ähnlicher Weise wie in Neu-Isenburg vorzugehen? [PDF 72k]



F. d. F.

Roland Kreyscher


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Zentrum für lebenslanges Lernen / Dreieich Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20. Januar 2005


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