§ 47a BImSchG – Kommunaler Lärmminderungsplan (LMP) (15.11.2001)

Antrag der GRÜNE/BI-Fraktion vom 15. November 2001; Bezug: Zwischenbericht des Magistrats Nr. XIII/74 vom 16.10.2001 inkl. Leistungsbeschreibung Lärmminderungsplan

An den Herrn
Stadtverordnetenvorsteher


Die GRÜNE/BI-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird wie folgt beauftragt:
1. Auf Basis der vorgelegten Leistungsbeschreibung (s. Bezug), wird unmittelbar die Erstellung eines qualifizierten LMP bei einem geeigneten Fachbüro in Auftrag gegeben.

2. Gleichzeitig wird ein begleitender Arbeitskreis - zusammengesetzt aus VertreterInnen von Politik, Verwaltung und Initiativen, die sich mit der Lärmproblematik befassen – eingesetzt.

3. Die Finanzierung des Projektes LMP erfolgt gemäß dem o. g. Zwischenbericht durch:

4. Terminierung:
Der LMP ist in seinen wesentlichen Bestandteilen der StVV bis September 2002 zur Beschlussfassung vorzulegen; spätestens jedoch bis zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt (voraussichtlich 3. Quartal 2002).“

Begründung:
Ein qualifizierter kommunaler LMP, hat unter anderem Bedeutung als ein Argument gegen lärmrelevante Projekte/Planungen übergeordneter Vorhabensträger. Zweifellos ist der geplante Ausbau des Flughafens Ffm ein Projekt, das zusätzlichen Lärm erzeugen würde.
Wegen des bereits angelaufenen Genehmigungsverfahrens, ist es zeitlich dringend erforderlich mit dem LMP zu beginnen, um ihn über die Stellungnahme der Stadt Dreieich in das Planfeststellungsverfahren einbringen zu können.
Die Fakten ergeben sich aus den Ausführungen des Magistrat in dem o. g. Zwischenbericht.
Weitere Begründung erfolgt – sofern erforderlich - in der Sitzung.


F. d. F.

gez. R. Kreyscher


Übersicht aller Anträge


Vorheriger Antrag
Lärmkontingent für Nachtflüge am Flughafen Frankfurt; hier: Resolution an den Hessischen Verkehrsminister Antrag der GRÜNE/BI-Fraktion vom 26. September 2001


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