Stadtwerke Dreieich (SWD) – Preisklausel der Gaslieferverträge (02.12.2008)

hier: Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/M. vom 4.11.2008

Dringlichkeitsantrag der GRÜNE/BI-Fraktion vom 2. Dezember 2008

An den Herrn
Stadtverordnetenvorsteher

Die GRÜNE/BI-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
„Vor dem Hintergrund des o. g. Urteils des OLG Ffm vom 4.11.08 (siehe Anhang) nimmt die STVV zur Kenntnis, dass die in den Gaslieferverträgen enthaltene Preisklausel, welche den Gaspreis an die Preisentwicklung für Heizöl (HEL-Notierung) koppelt, unwirksam ist.
Sie richtet daher folgendes Ersuchen an den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Stadtwerke Dreieich:

  1. Der Bürgermeister als Vorsitzender des Aufsichtsrates wird gebeten, baldmöglichst den Aufsichtsrat einzuberufen und folgendes zur Beschlussfassung vorzuschlagen:
    • Das OLG-Urteil wird anerkannt. Die Geschäftsführung der SWD wird angewiesen, keine Revision beim BGH gegen das Urteil einzulegen bzw. diese zurückzunehmen,
    • in den Gaslieferverträgen werden künftig keine Preisbindungsklauseln mehr angewandt.
  2. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der SWD werden gebeten, dem OLG-Urteil Rechnung zu tragen und den Vorschlägen des Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß Pkt. 1. zu folgen.“

Begründung:

Zum Urteil

Vorschläge an den Aufsichtsrat:
Abschaffung des Tarifs „Sondervertrag“, stattdessen:

Weitere Informationen
Heizölbindung und Gasnetze
Eine Bindung des Gaspreises ans Heizöl war in den Ausbaujahren der Fern- und Nahgasleitungen sinnvoll. Damals sollte sichergestellt werden, dass große Investitionen in ein Gasnetz rentabel sind. Zur damaligen Zeit war diese Entscheidung, Risiken zu minimieren und dadurch Investoren zu finden, auch richtig. Die Gasnetze sind inzwischen vorhanden und bezahlt. Bis auf wenige Neubaugebiete entstehen keine neuen Gasnetze. An Kosten für Gasnetze fallen nur noch Instandhaltungs- und Konzessionsgebühren an.
Aus diesen Gründen ist eine Heizölbindung nicht mehr zeitgemäß!

Preisfindung
Die SWD sollten mit anderen Gasversorgern der Umgebung eine Einkaufsgemeinschaft bilden, was seit dem 1. Oktober 2008 jetzt auch durch die Kooperation beim Gaseinkauf über die Dynega GmbH geschieht. Zurzeit kauft die Gemeinschaft aber nur 20 % ihres benötigten Gases über die neu gegründete Gesellschaft ein.
Auch der Bezug von Gas beim Mitgesellschafter Mainova sollte kein Tabu sein, wenn es um verbraucherfreundlichere Einkaufsbedingungen geht.
Faire Verkaufspreise für Gas müssen über eine ordentliche Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt werden – und nicht über eine einfache HEL-Preisbindungsformel.

f.d.F.

Roland Kreyscher

Anlage: Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 4.11.2008


Übersicht aller Anträge


Vorheriger Antrag
Einrichtung eines Fachbeirates zur Vorabbewertung von wirtschaftlich bedeutenden Projekten Antrag der GRÜNE/BI-Fraktion vom 1. Juni 2008


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