Keine Straßenbeitragssatzung für Dreieich – mehr kommunale Selbstbestimmung, jetzt! (02.09.2010)

Positionspapier

Worum geht es?

Hintergrund: Der städtische Haushalt hat ein jährliches Defizit von ca. 13 Mio. €. Der Schuldenberg beträgt mehr als 100 Mio. € inkl. Kassenkredite (Dispo) – Tendenz steigend. Zinsen und Tilgung verschlingen dafür ca. 4 Mio. € pro Jahr!

Die Konsequenz:
Die Kommunalaufsicht hat daher Auflagen zur Genehmigung des Haushalts gemacht. U. a. sollen zur Finanzierung von Straßenerneuerungen oder grundhaften Sanierungen Straßenbeiträge erhoben werden. Laut Hessischer Gemeindeordnung müssen Städte und Gemeinden ihre Einnahmen zuerst über Gebühren und Beiträge erzielen, bevor allgemeine Steuern und Abgaben erhoben/erhöht werden.

Reaktion:
Die städtischen Gremien sind von Rechts wegen aufgefordert, sich mit der Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu befassen. In der Diskussion sind Mustersatzungen wie sie in Hessen und auch im Kreis Offenbach bereits angewandt werden. Aber auch Alternativen wie der „Wiederkehrende Straßenbaubeitrag“ (Rheinland-Pfalz) und andere Modelle, die jedoch alle Gesetzesänderungen voraussetzen.

Was wollen DIE GRÜNEN?

Bevor die Erhöhung von kommunalen Steuern, oder die Einführung neuer Beiträge/Abgaben – als „ultima Ratio“ – überhaupt in Erwägung gezogen werden:

ALLE Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung müssen ausgeschöpft sein!

Bei den Einnahmen z. B.:

Bei den Ausgaben z. B.:

Wir befürworten, dass bei dem schwierigen Konsolidierungsprozess externe Beratung hinzu gezogen wird.

Die (hessische) Straßenbeitragssatzung (StrBS) – mehr Nach- als Vorteile!

Die StrBS nach geltender Gesetzeslage ist ungerecht, unsozial und juristisch schwer durchzusetzen. Ungerecht, weil nur die Grundstückseigentümer heran gezogen werden (nicht umlagefähig!). Unsozial, weil Härtefälle durch enorm hohe Beträge (>10.000,- €) im Einzelfall unvermeidbar sind. Juristisch umstritten, weil sie systembedingt unlogisch ist und Ungerechtigkeiten nicht zu vermeiden sind. Zudem wird ein Gutteil der Einnahmen durch den Verwaltungsaufwand „aufgefressen“.

Gibt es Alternativen?

Das rheinland-pfälzische Modell hat sich anscheinend bewährt und findet angeblich breite Akzeptanz. Es vermeidet hohe Einmalbeträge, da die Solidargemeinschaft der Beitragspflichtigen nicht allein von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern eines Quartiers, eines Stadtteils oder der ganzen Stadt gebildet wird.

Ohne Satzung geht´s auch: Die Grundsteuer wird von allen in Dreieich Wohnenden aufgebracht. Sie sind es auch überwiegend, die unsere Straßen und Wege nutzen. Denkbar ist daher auch, dass diese Kommunalsteuer (bleibt zu 100% in der Stadt) um X % erhöht wird. Dieser Betrag fließt allein dem Budget für Straßensanierungen zu und steht NICHT für allgemeine Ausgaben zur Verfügung. Dabei ginge es um ca. 20-30 € pro Haushalt und Jahr.

Das Problem: Noch schreibt die Landesregierung den Kommunen per Gesetz vor, wie sie ihre Einnahmen erzielen sollen und greift dabei erheblich in die Gestaltungsfreiheit, sprich kommunale Selbstverwaltung ein. Um das zu ändern sind Gesetzesinitiativen erforderlich, die von den kommunalen Spitzenverbänden derzeit diskutiert werden.

Die Forderung: Mehr kommunale Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit – weniger Gängelei durch die hessische Landesregierung!

Fazit:

„Keine neuen Steuern, Beiträge und sonstige Abgaben!“

v. i. S. d. P.: GRÜNE/BI-Fraktion Dreieich
c/o R. Kreyscher, Rathaus Hauptstr. 45; Kontakt: gruene-fraktion@dreieich.de

Anlage: Magistratsbericht vom 21.9.2009


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