Südumgehung: Parlament stimmt der Planung nicht zu (08.04.2009)

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 2009:

„1. Der Planung für den Neubau der Südumfahrung Dreieich-Buchschlag mit Anschluss an die BAB 661 gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 07.02.2009 in der vorliegenden Fassung wird nicht zugestimmt. Es werden daher die nachfolgenden Bedenken vorgebracht:

Grundsätzliches: Die vorliegende Planung ergibt eine zu starke Lärmbelastung insbesondere für die Bevölkerung in Buchschlag. Ferner sind die von der Stadt Dreieich zu tragenden Kosten deutlich zu hoch.

Der Ersatz des höhengleichen Bahnüberganges (BÜ10) in km 10,719 der DB-Strecke Frankfurt (M) Hbf (Abzweig Heidelberg-Wieblingen) am Bahnhof Buchschlag/Sprendlingen sollte zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung der Bevölkerung im Stadtteil Dreieich-Buchschlag anstelle einer Überführung durch eine Unterführung vorgenommen werden.

Aus Gründen des unzureichenden Lärmschutzes für die Bevölkerung in den angrenzenden Wohngebieten wird die Errichtung einer nur 81 cm hohen Betonschutzwand auf einer Länge von 310 m von Bau-km 1+411 bis Bau-km 1+720 als unzureichend erachtet. Hier werden deutliche Nachbesserungen durch geeignete Maßnahmen gefordert.

Es wird gefordert, dass das Land Hessen die Unterhaltungslast für den neuen Abschnitt Anbindung Buchschlag (Verlängerung der Oisterwijker Straße) übernimmt und nicht die Stadt Dreieich. Der Ausbau ist unmittelbare Folge der Verlegung der L3262 anlässlich der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in km 10,719 der DB-Strecke Frankfurt (M) Hbf (Abzweig Heidelberg-Wieblingen) am Bahnhof Buchschlag/Sprendlingen. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf dem Abschnitt der Anbindung Buchschlag geht zudem über das übliche Maß einer Gemeindestraße hinaus.

Übernahme der Ablösekosten für die neue Autobahn-Anschlussstelle an die A 661 in Dreieichenhain durch den Bund.

Optimierung der Eingriffe in bestehende Gewerbegrundstücke um den Knotenpunkt A 661/Daimlerstraße unter Abwägung der benötigten Verkehrsflächen und der betrieblichen Anforderungen.

Gewährleistung der Trassen- bzw. Verkehrsführung und -regelung durch bauliche und technische Maßnahmen in der Weise, dass Betriebsabläufe und die Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten der ortsansässigen Gewerbebetriebe bei dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen erhalten bleiben; die Grundstückszufahrten entlang der neuen Gemeindestraße im Gewerbegebiet Dreieichenhain sollten auf jeden Fall unkomplizierter als vorgesehen gestaltet werden.

Berücksichtigung der Belange der Schulwegsicherung entlang des Knotenpunktes A 661/Daimlerstraße durch bauliche und technische Gestaltungsmerkmale.

Es sollte noch untersucht werden, welche Auswirkungen der Bau der Südumfahrung Dreieich/Buchschlag-Sprendlingen ohne den geplanten Bau einer neuen Anschlussstelle der A 661 im Gewerbegebiet in Dreieichenhain hätte.

2. Unter der Maßgabe, dass das ASV Frankfurt nachweist, dass sich die Verkehrsflächen, die nach Widmung/Abstufung an die Stadt Dreieich übergehen sollen, in einem Zustand befinden, der kein unmittelbares und mittelbares Sanierungserfordernis nach sich zieht, wird den 19 Widmungen, Umstufungen und Einziehungen gemäß der vorliegenden Unterlage 10 der Planfeststellungsunterlagen zur Südumfahrung Buchschlag Sprendlingen zugestimmt.“


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