Platz für Kleingärten finden – Antrag

“Die Situation ist unbefriedigend.”

Die Antworten des Magistrats auf eine Anfrage vom 5. April 2022, nehmen die GRÜNEN zum Anlass für einen Antrag bzgl. Ausweisung weiterer Kleingärten in Dreieich. “Die Antworten sind unbefriedigend und lassen keinerlei Aktivitäten der Stadtverwaltung erkennen einer Lösung der viele Jahre alten Problematik näher zu kommen”, meint GRÜNEN-Sprecher Roland Kreyscher.

Die nicht legale Nutzung von Flächen im Außenbereich – u. a. auch für Gärten, Freizeitanlagen etc. – ist dem Magistrat seit langem bekannt und war in der jüngeren Vergangenheit verstärkt in den Fokus der zuständigen Behörden, auch der Stadt Dreieich, geraten und führt immer wieder zu öffentlichen und z. T. emotionalen Diskussionen.
Kreyscher: “Es ist allgemein bekannt, dass es eine hohe Nachfrage nach solchen Flächennutzungen in der Bevölkerung gibt, v. a. für Gartennutzungen – der Magistrat kommt dem aber nicht nach.”

Derweil ist das Problem der nicht legalen Nutzung von Flächen im Außenbereich regelrecht eskaliert. Gemäß den Antworten des Magistrats sind seit 2017 rund 315 identifizierte/bekannte, illegal genutzte Flächen auf privaten Grundstücken im Außenbereich bekannt. ´Darüber hinaus sind dem Magistrat weitere rund 30 städtische Grundstücke bekannt, welche illegal genutzt werden´, heißt es in der Magistratsantwort.

Derzeit gibt es lt. Magistrat noch nicht einmal eine systematische Erfassung/Aufstellung von Flächen im Außenbereich, die zur Freizeitnutzung herangezogen werden können. Ein Kataster zur Erfassung der Freizeitflächen im Außenbereich gibt es aktuell auch nicht.

“Unsere konkrete Nachfrage, ob denn im Bereich des gültigen Bebauungsplans 2/82 K10 am Reuterpfad in Sprendlingen weitere Kleingärten infrage kommen, blieb unbeantwortet”, erläutert Kreyscher.

Die GRÜNEN-Fraktion will daher den Magistrat per Stadtverordnetenbeschluss beauftragen konkret tätig zu werden.

´Der Magistrat soll die Bearbeitung des bestehenden Bebauungsplans 2/82 K10 aufnehmen mit dem Ziel, auf den bisher nicht genutzten Flächen weitere Kleingärten auszuweisen. Die Bearbeitung des o. g. B.-plans ist mit Priorität zu behandeln. Über den Stand der Bearbeitung ist dem Fachausschuss in jeder Sitzung zu berichten´, heißt es in dem Antrag. Die ökologische Entwicklung des Areals muss berücksichtigt werden. “Damit soll die jahrelange Untätigkeit beendet werden, auch wenn wir wissen, dass die Personaldecke im Fachbereich dünn ist – es müssen Prioritäten gesetzt werden”, so Kreyscher abschließend.

 

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